Mobilfunk – Grenzwerte:
Legalisierung unbegrenzter
Schädigung von Mensch und Natur.
von Dr. Wolf
Bergmann
Zeitgleich mit dem
flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks zu Beginn der 90er Jahre
des vorigen Jahrhunderts wurden von einem privaten Verein von
industrienahen Technikern, Ingenieuren und Physikern, der sich den
Namen ICNIRP gab (International Commission on Non Ionising
Radiation), Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk
aufgestellt.
Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag in der 26.
Immissionsschutzverordnung zum Gesetz erhoben.
Seither
berufen sich Industrie, Behörden, Politiker, Justiz und Medien
auf diese Werte. Seither wird behauptet, bei Einhaltung dieser
Grenzwerte bestehe keine Gefahr für Mensch und Natur durch
Mobilfunkstrahlung.
Diese Behauptung ist wissenschaftlich
falsch, sachlich absurd und gesundheits- und lebensgefährlich.
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Die Werte wurden an Leichen und Dummies ermittelt und beziehen sich
ausschließlich auf die Erwärmung von totem Gewebe.
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Sie wurden ermittelt mit einer einzigen ungepulsten Mobilfunkfrequenz
während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten. Die Flut
von Mikrowellenfrequenzen und Pulsungen, mit denen wir heute
gleichzeitig bestrahlt werden (D- und E-Netz, UMTS, DECT, WLAN, GPRS,
EDGE, WiMax, TETRA, digitales Radio und Fernsehen usw.) wurde gar
nicht berücksichtigt. Auch nicht deren Potenzierung mit anderen
Umweltbelastungen wie z.B. Schwermetallen, Ozon usw...
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Diese Werte wurden abgeleitet von Werten, die zum Schutz von
gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern vor übermäßiger
Erwärmung bei Arbeiten in Antennennähe aufgestellt wurden.
Durch eine willkürliche Rechenmanipulation wurden sie im
Nachhinein zu Schutzwerten für die allgemeine Bevölkerung
umfunktioniert. Für diese Umdeutung gibt es keinerlei Datenbasis
und schon gar keine Forschungsgrundlagen.
--- Diese Werte
hatten von Anfang an keinerlei Bezug zu den biologischen Wirkungen
von Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen und haben daher mit
der Frage von Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun.
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Die ICNIRP selber gibt im Kleingedruckten zu, dass sie mit diesen
Werten nichts aussagen kann über die nichtthermischen
biologischen Wirkungen und über Langzeitwirkungen.
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Prof. Jürgen Bernhardt, führendes Mitglied der ICNIRP,
langjähriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission, tätig
im Bundesamt für Strahlenschutz und „Berater“ aller
Umweltminister der letzten Regierungen, Hauptverantwortlicher für
die Erfindung der Grenzwerte und deren Übernahme durch den
Bundestag, gab auf gezieltes Fragen zu: „Einige
Hochfrequenzfelder können die biochemische
Informationsverarbeitung an der Zellmembran beeinflussen...Es gibt
auch Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen.“ Auf die
Frage, warum dann die Grenzwerte nicht geändert würden,
erklärte er: „Dann wird der Standort Deutschland
gefährdet. Wenn man jeder Hypothese nachgeht und Grenzwerte
reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt.“
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Noch 1992 hat die Strahlenschutzkommission im Bundesanzeiger Nr. 43,
3.3. 1992 über „spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung
beruhen“ geschrieben: „Wenn eine Hochfrequenzstrahlung
mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können
Feldwirkungen auftreten....es handelt sich meist um Veränderungen
der Permeabilität der Zellmembranen...Die Membraneffekte wurden
vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert
gilt.“
--- Sowohl den beteiligten Wissenschaftlern wie
den zuständigen Behörden sind also diese Zusammenhänge
bekannt. Dass sie heute im Gegensatz dazu behaupten, es gäbe
keine Nachweise einer schädigenden Wirkung und die geltenden
Grenzwerte schützten vor Gesundheitsgefahren, veranlaßte
Prof. Volger von der TH Aachen 2001 zu der Feststellung: „Die
Behauptung einer Schutzwirkung (der Grenzwerte) ist als
wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht
rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob
fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und
Körperverletzung ein.“
--- Als die neuseeländische
Regierung die Werte der ICNIRP übernehmenn wollte, hat Dr. Neil
Cherry (Lincoln University Neuseeland) in einem Gutachten für
die Regierung zu der Arbeit und den Werten der ICNIRP festgestellt: „
Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine
Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und gegen die
Anerkennung von schädllichen Wirkungen, die so weit geht, dass
die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen
beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt
hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch
gebraucht.“ (Neil Cherry. „Criticism of the Proposel to
adopt the ICNIRP Guidelines for Cellsites in New Zealand“,
1999).
--- Ende 2007 hat die „BioInitiative“, eine
Gruppe von hochkarätigen unabhängigen internationalen
Wissenschaftlern, ihre Ergebnisse einer Untersuchung von über
2000 wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt. Ihr Fazit: die derzeit
gültigen öffentlichen Sicherheitsgrenzwerte sind für
den Schutz der öffentlichen Gesundheit untauglich.
(www.bioinitiative.org).
--- In Reaktion auf diese aktuelle
Bestätigung der seit langem erforschten Tatsachen hat die
EU-Umweltagentur dringend vor gesundheitlichen Gefahren durch
Mobilfunk gewarnt und vergleicht die Situation mit der von Industrie
und Politik über Jahre betriebenen Verharmlosung von Schäden
durch Asbest, Benzol, Tabak u.a. und deren katastrophalen
Folgen.
--- Die Aussage, es gäbe nur thermische und keine
biologische Wirkung, ist in sich schon eine naturwissenschaftliche
Farce: bevor lebendes Gewebe elektromagnetische Energie in
Wärmeenergie verwandelt, muß eine Unzahl biochemischer
Reaktionen ablaufen, die diese Erwärmung erst ermöglichen
und begleiten. Viele dieser Reaktionen sind seit fast 8 Jahrzehnten,
seit der Nutzung von Hochfrequenzen, wie sie auch beim Mobilfunk
verwendet werden, sehr gut erforscht und belegt. Sie reichen u.a. von
der Verschiebung der Kaliumionen an der Zellmembran über
Freisetzung von freien Radikalen bis hin zu Brüchen in der
Erbsubstanz. Über Frequenzähnlichkeit und Resonanz prägen
die Mobilfunkfrequenzen den biologischen Regelkreisen unnatürliche
technische Signale und Schwingungsmuster auf, die lebende Organismen
zu krankhaften Fehlreaktionen und damit zur Entwicklung von
Krankheiten bis hin zu Krebs veranlassen.
--- Wenn Behörden
oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem
Schluß, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt
ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig.
Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von
den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und
dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht. Zusätzlich
wird aber von der tatsächlichen Strahlenbelastung immer nur der
sog. Mittelwert gemessen und nicht die tatsächliche
Spitzenbelastung. Das ist dasselbe Vorgehen, als wenn Sie Ihre Hand 5
mal in der Minute für 2 Sekunden in kochendes Wasser halten und
sonst in 20 Grad warmes Wasser. Dann kommen die Experten und rechnen
Ihnen aus, dass sie im Mittel Ihre Hand in 32,5 Grad warmes Wasser
gehalten haben und deshalb Ihre Hand gar nicht verbrannt sein
kann.
Dies alles bedeutet: die Grenzwerte ermöglichen auf
legale Weise die völlig unkontrollierte Schädigung mit
immer neuen Frequenzen, von denen wissenschaftlich gesichert ist,
dass jede einzelne Mensch und Natur schädigt. Deren
Gesamtschädigungspotential ist nie untersucht worden und wird
von diesen Grenzwerten natürlich überhaupt nicht erfaßt.
Ebensowenig wie die Frage, in welcher besonderen Weise Kinder,
Schwangere, Kranke und alte Menschen betroffen sind.
Wer
sich auf diese Grenzwerte beruft und darauf, dass sie einen Schutz
für die Unversehrtheit von Menschen und Natur durch
Mobilfunkstrahlung gewährleisten, beteiligt sich meiner Meinung
nach unwissentlich oder wissentlich an der Verbreitung von
wissenschaftlichen Falschaussagen mit lebensgefährlichen
Folgen.
Freiburg, d. 26.2.2008. Dr. med. Wolf Bergmann.
Weitere Informationen:
Kompetenzinitiative zum Schutz von
Mensch, Umwelt und Demokratie. www.kompetenzinitiative.de
Bürgerwelle e.V. www.buergerwelle.de
- Diagnose-Funk www.diagnose-funk.org
Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden
www.ises-suedbaden.de <
Bioinitiative Report Release Date: August 31, 2007 BioInitiative Report: A Rationale for a Biologically-based Public Exposure Standard for Electromagnetic Fields (ELF and RF) Organizing Committee: Carl Blackman, USA Martin Blank, USA Michael Kundi, Austria Cindy Sage, USA...
Anfrage im Bundestag zu ICNIRP (2001) 14. Wahlperiode 18. 12. 2001 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 13. Dezember 2001 übermittelt. ...
ICNIRP-Richtlinie und Kritik In Neuseeland wurde Prof. Neil Cherry von der Regierung beauftragt, vor der Einführung von Grenzwerten diese ICNIRP-Richtlinie zu begutachten. Er schrieb die international bekannte "ICNIRP-Richtlinie...
http://www.diagnose-funk.org/recht/000000988f062b906/033ea29a551265601.html
[ http://omega.twoday.net/search?q=Wolf+Bergmann ]