Geheime Verschlusssache Behördenfunk

Nach einer Revision des geplanten Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (PDF-Datei) wird die Anzeigepflicht für Funkanlagen nicht für den entstehenden Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gelten. Weil es sich hier um ein "Hochsicherheitsnetz" handele, sollen Details zu allen Basistationen als "VS-geheim" eingestuft werden. Dies soll der Bundestag voraussichtlich am Freitag in dritter Lesung beschließen.

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