Nanopartikel in Lebensmitteln
HLV-Info-080311-019-kb
11.03.2008
Heute leite ich eine Presseerklärung des BUND zum Thema
Nano-Partikel in Lebensmitteln an Sie weiter. Ich bitte um
Kenntnisnahme ...
Claus Scheingraber
Betreff: [BUND] Nanopartikel in Lebensmitteln
Presseerklärung
vom 11. März 2008
Nanopartikel in Lebensmitteln: unsichtbar, kaum auf Risiken
geprüft, gesetzlich ungeregelt. Bundesregierung muss
Verkaufsstopp beschließen
Berlin: Obwohl es eine wachsende
Zahl wissenschaftlicher Belege für mögliche Gesundheits-
und Umweltgefahren gibt, werden nach Recherchen des Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Lebensmittelbereich
nachweislich in rund einhundert zum Teil auch in Deutschland
verkauften Produkten Nanomaterialien eingesetzt. Die Hersteller
dieser Produkte, dabei handelt es sich neben Lebensmitteln vor allem
um Nahrungsergänzungsmittel, Küchenartikel, Verpackungen
und Agrochemikalien, verschweigen oft die Verwendung von
Nanomaterialien. Zudem fehlen gesetzlich vorgeschriebene Tests, um
Verbraucher und Umwelt ausreichend vor den Risiken zu schützen,
die besonders im Lebensmittelbereich von den winzigen Nanopartikeln
ausgehen können. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der ersten
umfangreichen Studie zur Anwendung synthetischer Nanomaterialien im
Lebensmittelsektor, die der BUND heute gleichzeitig mit seinen
Partnerorganisationen von "Friends of the Earth" in
Australien, Europa und den USA veröffentlicht hat.
Zu den Firmen, die Nanopartikel für den
Lebensmittelbereich herstellen, gehören BASF und Evonik (vormals
Degussa). Nanopartikel messen nur wenige hundert Nanometer und sind
damit etwa 50000 Mal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen
Haares. Sie wirken chemisch und physikalisch zumeist stärker als
größere Teilchen des gleichen Stoffes und können
leichter in Zellen, Gewebe und Organe eindringen. Ihre stärkere
biologische Reaktionsfähigkeit kann auch zur höheren
Toxizität führen. Beispielsweise kann der sonst
unbedenkliche Lebensmittelzusatz Titandioxid in Nanogröße
die DNS sowie Zellfunktionen schädigen und so die Abwehrkräfte
von Immunzellen beeinträchtigen. Mit der Nahrung aufgenommene
Nanopartikel können die Darmwände durchdringen und ins Blut
übergehen. Sie können in verschiedene Organe gelangen und
die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Außerdem werden sie mit
zunehmenden Fällen der entzündlichen Darmkrankheit Morbus
Chron in Verbindung gebracht.
"Die Lebensmittelindustrie
nimmt die Risiken des Einsatzes von Nanomaterialien in ihren
Produkten offenbar nicht ernst", sagt Wilfried Kühling,
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des BUND. "Weltweit
sind schätzungsweise bereits bis zu 600 Lebensmittel mit
Nanozusätzen auf dem Markt. Weil es aber keine
Kennzeichnungspflicht gibt, weiß man nicht, in welchen
Produkten Nanomaterialien enthalten sind. Selbst die zuständigen
Behörden haben keine ausreichenden Informationen darüber.
Und die Verbraucher haben kaum Chancen, die Aufnahme von
Nanopartikeln über die Lebensmittel zu vermeiden."
Nanomaterialien sind z. B. in verschiedenen Ketchups,
Gemüsebrühen oder in Puderzucker enthalten, um deren Fließ-
und Rieseleigenschaften zu verbessern. In Nanogröße
verkapselte Geschmacks-, Farb- und Konservierungsstoffe werden bei
der Wurstherstellung eingesetzt, in Nanokapseln eingeschlossene
Mineralstoffe und Vitamine sollen den Nährwert von Backwaren und
Erfrischungsgetränken steigern. Zunehmend kommen außerdem
Frischhalteboxen und Kühlschränke mit antibakteriell
wirkenden Nano-Silberionen auf den Markt. Nanomaterialien halten auch
Einzug in die Landwirtschaft: Über die Anwendung in Düngern
und Pestiziden können sie in die produzierten Lebensmittel und
in die Umwelt gelangen.
Patricia Cameron, BUND-Expertin für Chemikalienpolitik und
Nanotechnologie: "Die mithilfe der Nanotechnologie erzeugten
neuen Stoffeigenschaften werden im Lebensmittelbereich bei immer mehr
Produkten genutzt. Die möglichen Gefahren sind jedoch kaum
untersucht. Der Gesetzgeber sieht bisher keinen Handlungsbedarf. Das
Vorsorgeprinzip muss aber für alle Technologien gelten: Wenn wir
nicht wissen, wie groß die Gefahren sind, müssen solche
Anwendungen untersagt und zuerst die Risiken umfassend untersucht
werden."
Die Bundesregierung müsse den Verkauf von Lebensmitteln,
Verpackungen, Küchenartikeln und Agrochemikalien, die
Nanomaterialien enthalten, sofort stoppen. Solche Produkte dürften
nicht vermarktet werden, solange keine ausreichenden
wissenschaftlichen Belege über eine Unbedenklichkeit vorlägen.
Erforderlich seien zudem gesetzliche Regelungen, die Verbraucher und
Umwelt vor möglichen Risiken schützen. Dazu gehöre
auch eine Kennzeichnungspflicht beim Einsatz von Nanomaterialien,
damit Verbraucherinnen und Verbraucher sich entscheiden könnten,
ob sie Nanoprodukte kaufen wollten oder nicht.
Die BUND-Studie "Aus dem Labor auf den Teller. Die Nutzung
der Nanotechnologie im Lebensmittelsektor" finden Sie im
Internet unter:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/nanotechnologie/20080311_nanotechnologie_lebensmittel_studie.pdf
Pressekontakt: Patricia Cameron, BUND-Chemieexpertin, Tel.
030-27586-426, Mobil: 0175-5963816 bzw. Rüdiger Rosenthal,
BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-425/-489, Mobil: 0171-8311051, Fax:
-440, E-Mail: presse@bund.net,
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